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Sachverständigenbüro
für Bauschäden und Beweissicherung


Diplom-Bauingenieur Christian Büschlen
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
 

Kosten


Aufwand und Vergütung

Der Aufwand einer Beratung oder Begutachtung und damit die anfallenden Kosten sind individuell sehr unterschiedlich und vor Leistungsbeginn häufig nicht exakt einzuschätzen. Die Objektart und -nutzung sowie die zur Verfügung stehenden Daten und Unterlagen sind im Zusammenhang mit der Fragestellung des Kunden maßgeblich. Bei Bauschäden und Mängeln sind zudem deren Umfang und Komplexität und der damit verbundene Bearbeitungsaufwand kostenbestimmend.

Eine aufwandsbezogene Vergütung erweist sich im Regelfall als die sinnvollste Art der Honorierung. Hiermit wird ein faires Verhältnis zwischen Preis und Leistung erzielt und gleichsam ein Höchstmaß an Qualität der Leistungen gesichert.

Eine Orientierung bietet das Preisblatt. Es enthält Angaben zu Stundenhonorarsätzen, Fahrt- und Reisekosten, allgemeinen Bürokosten sowie zu Gebühren und Auslagen, zum Beispiel bei Einsatz von Messgeräten oder Laboruntersuchungen. Beratungsleistungen werden stets nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

Die Abrechnung von Gerichtsaufträgen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz – JVEG.

Angebot

Für ein schriftliches Angebot werden einige grundlegende Informationen zum Auftraggeber, zur Objektart und dessen Nutzung und zu der gegebenen Frage- beziehungsweise Problemstellung, die Anlass der Kundenanfrage ist, benötigt. Dies sind insbesondere die vollständigen Kontaktdaten des Auftraggebers, bei Geschäftskunden auch deren Firmierung sowie die Adress- und Lagedaten des Objekts. Was im Einzelfall möglicherweise noch erforderlich ist, kann vorab zum Beispiel telefonisch geklärt werden.

Auf Anfrage wird ein individuelles Honorarangebot erstellt, das auf den konkreten Bedarf an sachverständiger Beratung und Begutachtung abgestimmt ist. Nach Klärung der Aufgabenstellung erfolgt vor Beginn der Arbeiten eine Schätzung der zu erwartenden Aufwendungen. Diese Einschätzung kann nach einem ersten Ortstermin vor weiteren Tätigkeiten präzisiert werden. Hierdurch bleiben die voraussichtlichen Sachverständigenkosten überschaubar.

Für die Begleitung von Bauabnahmen und die Baubegleitende Qualitätsüberwachung ist zur Ausarbeitung eines passgerechten Angebots zunächst eine Erstberatung geboten. Im Gespräch können Art, Inhalt und Umfang der gutachterlichen Leistungen erörtert, abgestimmt und entsprechend im schriftlichen Angebot berücksichtigt werden. Die Erstberatung ist kostenpflichtig.

Eine Checkliste zu Unterlagen für den Immobilienkauf befindet sich unter Download. Dort sind auch Hinweise zum allgemeinen Ablauf von Kaufberatungen, Hinweise zur Begleitung von Bauabnahmen und ein Vollmachtformular hinterlegt.

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Sachverständigenbüro
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Christian Büschlen
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Sachverständigenleistungen im Überblick:
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