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Sachverständigenbüro
für Bauschäden und Beweissicherung


Diplom-Bauingenieur Christian Büschlen
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
 

Gutachten bei Rissschäden


Rissbildung von Gebäuden

Kaum ein Bauwerk wird vollständig frei von Rissen sein können. Neben der notwendigen Standsicherheit ist jedoch im Hinblick auf Rissbildungen die Gebrauchstauglichkeit der einzelnen Bauteile und Bauelemente zu gewährleisten. Selbst bei gegebener Standsicherheit können beispielsweise Risse in Putzfassaden, in die Wasser wegen ihrer Rissbreite eindringen kann, nicht akzeptiert werden, da es infolge von Durchfeuchtungen zu Putzschäden kommen kann.

Rissschäden von Gebäuden und anderen Bauwerken zu beurteilen, fordert nach Möglichkeit die damaligen Umstände zu erkennen und nachzuvollziehen, die primär die Risse verursacht haben. Den Schaden auslösenden Mechanismus zu ermitteln, ist der wesentliche Schritt zu einer erfolgreichen und dauerhaften Risssanierung.


Begriffe und Ursachen von Rissen

Zur Beschreibung von Rissen werden umgangssprachlich und auch in der Baupraxis verschiedenste Begriffe verwandt. Teils orientieren sich diese an der Ursache (zum Beispiel: konstruktiv bedingter Riss) oder dem Bauteil (zum Beispiel: Putzriss der Wand). Auch existieren Beschreibungen nach der Erscheinungsform (zum Beispiel: Diagonalriss) oder dem Rissverhalten (zum Beispiel: beruhigter Riss). Weitere Beispiele sind Spannungsriss, Setzungsriss, Haarriss, Deckenschubriss, Trennriss, dynamischer Riss etc.

Derzeit liegen keine allgemein anerkannten Regelwerke zur Begriffsdefinition von Rissen oder zu Risstypen vor. Dies gilt auch für deren Klassifizierung. Folgende Einteilung bietet sich jedoch an, da sich diese Rissklassen auf die hauptsächlichen Schadensmechanismen beziehen:

  • Baugrundbedingte Risse
  • Konstruktiv bedingte Risse
  • Untergrundbedingte Risse
  • Putzbedingte Risse


Entstehen von Rissen, Schadensmechanismen

In der Praxis treten häufig mehrere Schadensmechanismen auf, die sich im Zeitablauf komplex überlagert haben können. Mit späteren Untersuchungen ist ein eindeutiges Nachvollziehen, zumindest nach längerer Zeit, oft schwierig und im Einzelfall eine sichere Zuordnung jedes einzelnen Rissbilds zu einer oder mehreren spezifischen Ursachen nicht möglich.

Baugrundbedingte Risse treten im Zusammenhang mit ungenügender oder fehlerhafter Baugrunderkundung und Gründungsberatung, untauglichen Baugruben- und Gründungskonstruktionen, durch übergroße Setzungen, Erschütterungen im Baugrund oder mit Baugrund beeinflussenden Veränderungen in der Umgebung, zum Beispiel durch Eröffnung von Baugruben oder lokalen Grundwasserabsenkungen auf.

Konstruktiv bedingte Risse können sich aus äußeren Lasteinwirkungen und aus last- bzw. spannungsunabhängigen Verformungen, die vom Baumaterial wegen Überschreitens seiner Festigkeit nicht mehr schadenfrei aufgenommen werden können, ergeben. Beispielhaft zu nennen sind Rissbildungen infolge von übergroßen Deckendurchbiegungen oder Deckenrandverdrehungen, unterschiedliches thermisches und hygrisches Verformungsverhalten verschiedener Bauteile oder unterschiedlicher Baustoffe. Hier sind Prozesse, wie Schwinden und Quellen sowie das zeitabhängige Kriechen von Bedeutung, bei dem sich mit der Zeit zunehmende Verformungen unter konstanter Spannung einstellen können.

Untergrundbedingte Risse treten im Zusammenhang mit ungeeigneten oder nicht fachgerecht vorbereiteten Untergründen auf. Untergrund in diesem Sinne ist die Schicht, etwa das Mauerwerk, auf die nachfolgend eine Beschichtung, zum Beispiel eine Putzschicht aufgebracht wird. Die Festigkeit, der Feuchtezustand und das Wasseraufnahmevermögen (Saugfähigkeit) des Untergrunds sind in diesem Zusammenhang von Bedeutung. Materialwechsel im Untergrund und handwerkliche Ausführungsfehler, etwa durch übergroße Unebenheiten, Steinversätze, fehlende oder zu geringe Überlappung von Putzgeweben oder Fehlstellen im Mauermörtel kommen als mögliche Ursachen in Frage. Bei Sanierungsmaßnahmen ist die Haftzugfestigkeit der Altuntergründe vor Aufbringen neuer Beschichtungen zu überprüfen und gegebenenfalls zunächst zu verbessern.

Putzbedingte Risse haben material- oder ausführungsbezogene Ursachen im Putz beziehungsweise im Putzsystem. Zu berücksichtigen sind die Materialeigenschaften der einzelnen Putzschichten und einer eventuellen Schlussbeschichtung, die Art der Materialverarbeitung und die Bedingungen während der Erhärtungsphasen, hinsichtlich von Wind- und Temperatureinwirkungen sowie der Sonneneinstrahlung.


Begutachtung von Rissschäden

Rissbeurteilungen folgen dem Einzelfall. Setzungsrisse oder Risse im Fundament haben häufig andere Ursachen als Fassadenrisse. In der Baupraxis sind die sichtbaren Risse, das noch zu erwartende Rissverhalten sowie die künftigen Auswirkungen, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Der Maßstab des technisch und handwerklich Machbaren ist bei der Beurteilung nicht außer Acht zu lassen. Zur Ursachenfindung kann fallbezogen geeignete geräte- und messtechnische Ausrüstung eingesetzt werden. Je nach Schaden, Schadensumfang und individueller Fragestellung kann wie folgt vorgegangen werden:

  • Inaugenscheinnahme
  • Befragung der Gebäudenutzer
  • Sichtung und Auswertung von Planungs- und Bauunterlagen
  • Rissaufnahme, Rissvermessung, Dokumentation
  • Instrumentelle Rissdiagnostik, zum Beispiel mit der Risslupe
  • Bauteilöffnungen
  • Freilegen und Aufmaß von Bauteilen, zum Beispiel bei Fundamentrissen
  • Rissbeobachtung, instationäre Verformungsmessungen
  • Statische und bauphysikalische Berechnungen
    zum Verhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • Ursachenanalyse und Ursachenbeschreibung
  • Rissbeurteilung in technischer und optischer Hinsicht
  • Ausarbeitung von Sanierungsempfehlungen, zum Beispiel zur Rissinjektion, Verpressmaßnahmen, Vernadelung, Anordnung von Dehnungsfugen oder von rissüberbrückenden Beschichtungssystemen, Hydrophobierungen, Putzarmierungen, jeweils mit Angabe von Hauptleistungspositionen
  • Schätzung der Kosten der Schadenbeseitigung
  • Begleitende Qualitätskontrolle der Sanierungsarbeiten
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