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Sachverständigenbüro
für Bauschäden und Beweissicherung


Diplom-Bauingenieur Christian Büschlen
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
 

Bautenstandsberichte


Abschlagszahlungen versus Werthaltigkeit

Ein geregelter Zahlungsfluss ist für einen ungestörten Baufortschritt von großer Bedeutung. Nach dem Werkvertragsrecht ist der Bauunternehmer vorleistungspflichtig, was bedeutet, dass seine Vergütung erst nach Fertigstellung und Abnahme des Werks fällig wird. Für in sich abgeschlossene Teile des Werks kann der Unternehmer vom Besteller Abschlagszahlungen verlangen, wenn das Eigentum an diesen Teilen auf den Besteller übergeht oder entsprechende Sicherheit geleistet wird.

In der Praxis verbreitet sind gesonderte Vereinbarungen zu Abschlagszahlungen, zum Beispiel durch Einschluss der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) oder durch individuelle Zahlungspläne. Wirtschaftliche Risiken, die die Fertigstellung eines Bauvorhabens gefährden können, etwa wenn einer der Vertragspartner leistungsunfähig wird oder Insolvenz anmeldet, können damit begrenzt werden. Abschlagszahlungen sollten den Wert vertragsgemäß erbrachter Teilleistungen widerspiegeln.


Einschätzung und Bewertung von Bautenständen

Die Baustelle wird zu vereinbarten Terminen begangen, der aktuelle Bautenstand unabhängig eingeschätzt und dokumentiert. Ausgehend von den gegebenen Vertragsbedingungen wird der erreichte Bauleistungsstand auf seine Werthaltigkeit hin bewertet. Die Ergebnisse werden in einem übersichtlichen Bautenstandsbericht zusammengefasst und den Beteiligten zur Verfügung gestellt. Die Sachverständigenleistungen richten sich an Bauherren, Finanzierungsgeber oder Baufirmen.

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Christian Büschlen
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