Sachverständigenbüro
für Bauschäden und Beweissicherung


Diplom-Bauingenieur Christian Büschlen
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Planprüfung

Analyse und Bewertung von Bauunterlagen und Planungsinhalten

Um Bauleistungen mangelfrei erbringen zu können, bedarf es einer eindeutigen, sach- und fachgerechten Bauplanung. Die Planung muss neben der Einhaltung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik das Wesen der vom Auftraggeber bestellten Werkleistung widerspiegeln. Je nach Bauaufgabe und Umfang der Leistungen werden hierfür zumindest Entwurfs-, Ausführungs- und einzelne Detailpläne zu erstellen sein.

Die Pläne sind zur Vermeidung von Leistungsstörungen rechtzeitig vor Bauausführung zu erstellen, wobei Zeiträume für Prüf- und Genehmigungstätigkeiten vorzuhalten sind. Weichen Planinhalte vom werkvertraglichen Soll ab, etwa hinsichtlich der Qualität der Bauleistung und bleiben diese bis zur Ausführung unentdeckt, so manifestieren sich mangelhafte Leistungen am Bauwerk. Als werkvertragliche Mängel gelten Abweichungen der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich geschuldeten Soll-Beschaffenheit.

Prüfung Baubeschreibung Ausschreibungsunterlagen Bauleistungsangebote Baupläne

Die Soll-Beschaffenheit ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen sowie aus den mitgeltenden Planunterlagen, Bau- und Leistungsbeschreibungen und gegebenenfalls weiteren Dokumenten, wie Leistungsverzeichnissen oder technischen Richtlinien. Im Zweifelsfall kann die vereinbarte Beschaffenheit unter Berücksichtigung des tatsächlichen Willens der Parteien bei Vertragsschluss durch Auslegung zu ermitteln sein.

Grundlagendokumente, die die Beschaffenheit der Bauleistung nach Art und Güte beschreiben, sind Planunterlagen sowie die Bau- und Leistungsbeschreibung. Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen, wie Leistungsverzeichnisse oder technische Vertragsbedingungen zu berücksichtigen.

Überprüfung der Bauplanung Termin für Erstberatung anfragen

Leistungen der Planprüfung

Mit der Planprüfung können etwaige bautechnische Abweichungen vom Bauvertrag identifiziert und beurteilt werden. Hierzu werden die gegebenen Unterlagen analysiert und bewertet. Die Sachverständigenleistungen können je nach Bedarf planungsbegleitend, baubegleitend oder nach Abschluss der Bauausführung erfolgen und richten sich an gerichtliche, im Einzelfall auch an gewerbliche und private Auftraggeber.

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