Beweissicherung
Arten der Beweissicherung
Beweissicherungen im Bauwesen können außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren erbracht werden.
Im Privatauftrag werden vorsorgliche und akute Beweissicherungen durchgeführt, die gegenwärtige bauliche Zustände feststellen und dokumentieren.
Vorsorgliche Beweissicherungsgutachten werden erstellt, um bereits vorhandene Schäden von solchen abgrenzen zu können, die erst künftig – etwa durch nachbarliche Baumaßnahmen verursacht – entstehen. Diese präventive Zustandsfeststellung und Dokumentation kann die einvernehmliche Regulierung von Schäden und im Streitfall die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche unterstützen.
Gutachten zur akuten Beweissicherung werden erstattet, wenn baubegleitend Störungen oder Schäden am Beweisobjekt auftreten.
Von den genannten Beweissicherungen zu unterscheiden ist das selbständige Beweisverfahren vor einem Zivilgericht. Hierbei wird auf Antrag ein gerichtliches Verfahren zur Beweissicherung durchgeführt. Dieses wird einem möglichen Hauptsacheverfahren vorgeschaltet oder kann ein solches bestenfalls vermeiden.
Im Privatauftrag können erfahrene Sachverständige die Verfahrensbeteiligten beraten. Zum Beispiel bei der Formulierung geeigneter Beweisfragen, die dann durch den vom Gericht zu bestellenden Sachverständigen zu bearbeiten sind.
Leistungen
Das Sachverständigenbüro berät bautechnisch zu Fragen der Beweissicherung und erstellt präzise und nachvollziehbare Beweissicherungsgutachten. Im Privatauftrag wird zu Art und Umfang einer risikoadäquaten Beweissicherung beraten und Gutachten zur vorsorglichen und akuten Beweissicherung erstellt.
Des Weiteren kann bei der Formulierung sach- und fachgerechter Fragen zur Beweiserhebung in gerichtlichen Verfahren beraten werden. Für gerichtliche Auftraggeber werden Gutachten für selbständige Beweisverfahren erstattet.
Anlässe für außergerichtliche Beweissicherungsgutachten
Nachbarliche Baumaßnahmen
Beispiel: Mögliche Rissbildungen infolge von Erschütterungen oder Baugrundsetzungen
- Visuelle Aufnahme von Ist-Zuständen vorhandener Gebäudesubstanz, Außenanlagen etc.
- Textliche, fotografische, grafische und ggf. messtechnische Dokumentation von Schäden
- Schadenskataster, Rissaufnahmen
- Aufnahmen vor, während und nach Beendigung der Baumaßnahme
Störungen der Bauausführung
Beispiel: Insolvenz oder Kündigung des ausführenden Unternehmens und Ersatzvornahme
- Einschätzen und bewerten erbrachter Bauleistungen (Ist-Zustand)
- Vertraglich geschuldete Leistung (Soll-Zustand)
- Soll-Ist-Vergleich (zeitlich, qualitativ, quantitativ)
- Textliche und fotografische Bautenstands- und Bauzustandsdokumentation
- Dokumentation von Mängeln
- Dokumentieren von Zwischenbauzuständen vor Fortsetzung der Bautätigkeit
- Einschätzen der noch zur Fertigstellung fehlenden Leistungen
Übergabe von Miet- und Pachtflächen
Beispiel: Schönheitsreparaturen bei Wohnungsübergabe
- Visuelle Aufnahme des Ist-Zustands der Mietflächen
- Textliche, fotografische, grafische und ggf. messtechnische Dokumentation
- Erstellen einer Mängelliste
Abschluss der Baumaßnahme
Beispiel: Verweigerung der Abnahme durch den Auftraggeber
- Mitwirken bei der Zustandsfeststellung
- Einschätzen der erbrachten Bauleistungen
- Textliche, fotografische, grafische und ggf. messtechnische Dokumentation
- Mitwirken beim Aufstellen einer Mängelliste
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